Weitere Entscheidung unten: BSG, 01.07.1970

Rechtsprechung
   BAG, 04.06.1970 - 5 AZR 451/69   

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https://dejure.org/1970,2464
BAG, 04.06.1970 - 5 AZR 451/69 (https://dejure.org/1970,2464)
BAG, Entscheidung vom 04.06.1970 - 5 AZR 451/69 (https://dejure.org/1970,2464)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 1970 - 5 AZR 451/69 (https://dejure.org/1970,2464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1970, 1548
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.09.1969 - 5 AZR 547/68

    Verfall der Abgeltung - Urlaub des laufenden Kalenderjahres - Übertragener Urlaub

    Auszug aus BAG, 04.06.1970 - 5 AZR 451/69
    es 1. Der Verfall der Abgeltung nach § 7 Abs» 4 Satz 2 BUrlG und nach § 7 Nr. 6 des obigen MTV be schränkt sich grundsätzlich auf den Urlaub des laufenden Kalenderjahres; er erstreckt sich nicht auf den aus dem Vorjahr übertragenen Urlaub (Bestätigung von BAG AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Wie der Senat in der - dem Landesarbeitsgericht allerdings noch nicht be kannten - Entscheidung AP Nr. 6 zu § 7 BUrlG Abgeltung (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ein gehend dargelegt hat, beschränkt sich der Verfall der Abgeltung auf den Urlaub des laufenden Kalenderjahres; er erstreckt sich also nicht auf den aus dem Vorjahr übertragenen Urlaub.

  • LAG Hamm, 05.09.1969 - 8 Sa 338/69
    Auszug aus BAG, 04.06.1970 - 5 AZR 451/69
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5 September 1969 - 8 Sa 338/69 - aufgehoben.
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    Anm. Meisel; 4. Juni 1970 - 5 AZR 451/69 - EzA BUrlG § 7 Nr. 19 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 7, mit abl.
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Rechtsprechung
   BSG, 01.07.1970 - 4 RJ 13/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,6246
BSG, 01.07.1970 - 4 RJ 13/70 (https://dejure.org/1970,6246)
BSG, Entscheidung vom 01.07.1970 - 4 RJ 13/70 (https://dejure.org/1970,6246)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 1970 - 4 RJ 13/70 (https://dejure.org/1970,6246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altersruhegeld - Zahlungsbeginn - Vollendung des 65. Lebensjahres - Geburtstag am 1. eines Monats

Papierfundstellen

  • BB 1970, 1011
  • DB 1970, 1548
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.08.1968 - VI C 3.68

    Berechnung des Renteneintrittsmonats bei Geburtstag des Betroffenen am

    Auszug aus BSG, 01.07.1970 - 4 RJ 13/70
    dem Ende eines Kalendermonats zusammen, 80 hat man es mit dem Idealfall der Nahtlosigkeit ZU tun, der eine sach- und situationsgerechte Ent- scheidung erlaubt (so zu ähnlicher Problematik: Entschei-" dung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26° August 1968, BVerwG 30, 167)"".

    Es besteht kein Anlaß, dem Antrag des Klägers zu folgen und die Frage, wann von einem vollendeten Lebensjahr gesprochen werden kann, dem Gemeinsamen Senat der ober- sten Gerichtshöfe des Bundes vorzulegen (Gesetz vom 19, Juni 1968, BGBl I 661)" Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist gewahrt; der Senat stimmt in der Auslegung des 5 187 Abs. 2 Satz 2 BGB mit der Auffassung anderer Gerichtshöfe des Bundes überein (so BAG, AP Nr° 1 zu 5 186 BGB; BVerwG 30, 167)° Der Kläger hat ferner angeregt, den Großen Senat des BSG anzurufen.

  • Drs-Bund, 01.12.1967 - BT-Drs V/2341
    Auszug aus BSG, 01.07.1970 - 4 RJ 13/70
    Mit 5 1290 in der durch das Finanzänderungesetz 1967 geschaffenen Fassung sollte die "Rechtslage vor der Rentenreform 1957" wiederhergestellt werden (zu Bundestagsdrucksache V/2341 S° 7, zu Art" 1 5 1 Nr" 11 e)° Das ist die vom Senat bevorzugte Lösung" Als Ausnahme von diesem Vorhaben erwähnen die Materialien des Gesetzes allein im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenrente das Beispiel des 5 1290 Abs° 1 Satz 3 BVG, also einen Tatbestand, der hier nicht interessiert° Der Senat verkennt nicht, daß er bei der Auslegung, die er 5 1290 Abs° 1 Satz 1 EVO in seiner gegenwärtigen Fassung gibt, das gleiche Ergebnis gewinnt, das auch bei abweichender Gesetzesformulierung erzielt wurde, Das mag verwundern, weil die Leistung der Rente einmal vom Beginn des Monats und das andere Mal vom Ablauf des Monats an einzusetzen hatte bzw° hat° Die Deutung der älteren Vorschrift, die den Leistungsbeginn auf den Monatsanfang legte, stößtsich jedoch nicht mit denjenigen Erwägungen, die den Senat jetzt leiten° Die heute geltende Fassung des 5 1290 Abs° 1 Satz 1 RVO kann der Senat ungezwungen so verstehen, wie sie sich aus ihrem Wortlaut in Verbindung mit % 187 Abs° 2 Satz 2 BGB ergibto Dabei wird @ 187 Abs° 2 Satz 2 BGB nicht anders als früher aufgefaßt, nämlich in dem Sinne, daß ein Lebensjahr mit dem Beginn des folgenden Geburtstags bereits vollendet ist.
  • OLG Oldenburg, 23.02.2005 - 3 UF 3/05

    Berechnung des Lebensalters im Sinne der Tabellen zur Barwertverordnung

    Wer am Monatsersten geboren ist, vollendet ein Lebensjahr folglich mit Ablauf des letzten Tages des vorhergehenden Monats (BAG DB 1965, 1368; BSG DB 1970, 1548; BVerwGE 30, 167; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 187 Rn. 3; Soergel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 187 Rn. 13), hier also am 30. Juni 2004.
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